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Diese 10 Regeln gelten auf dem Balkon

Was ist verboten und was ist erlaubt? Gerade wenn es um die Nutzung des eigenen Balkons geht, muss man einiges beachten, um Nachbarn und Vermieter nicht zu verärgern.

Sobald die Temperaturen nach oben klettern, wird der Balkon zum zweiten Wohnzimmer. Gemütlich in der Sonne sitzen und unter freiem Himmel das Leben genießen – Kann es etwas Schöneres geben?

Gleichzeitig ist der Balkon aber auch immer wieder Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Denn generell gilt zwar das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme. Was bedeutet das aber konkret?

Was muss ich von meinem Nachbarn erdulden? Was ist mir selbst erlaubt, selbst wenn sich der Nachbar daran stört? Dieser Artikel klärt 10 typische Balkon-Streitfälle auf:

1. Grillen
Wenn es der Mietvertrag oder die Hausordnung nicht untersagt, spricht erstmal nichts gegen das Grillen auf dem Balkon. Einschränkungen gibt es jedoch, wenn dichter Qualm in die Nachbarwohnung zieht. In Hamburg sind Holzkohlegrills auf Balkonen daher grundsätzlich verboten.

Gänzlich vermeiden lässt sich eine Rauchentwicklung allerdings selbst mit einem Elektrogrill nicht, weshalb es auch auf die Häufigkeit des Grillvergnügens ankommt. Und das muss der Nachbar gar nicht so oft hinnehmen, wie viele denken. Wobei es je nach Region teils deutliche Unterschiede gibt.

Das Amtsge­richt Berlin-Schöneberg urteilte etwa: 20-mal im Jahr für etwa 2 Stunden seien erlaubt – aber maximal bis 21 Uhr. Hingegen entschied das Landge­richt Aachen: 2-mal im Monat zwischen 17 Uhr und 22:30 Uhr sind okay. Das Landgericht Stuttgart hält sogar nur 3 Grillabende im Jahr für hinnehmbar!

Man sollte sich also gut über die örtlichen Regelungen informieren, bevor man die Grillsaison startet.

2. Nackte Haut
Prinzipiell gehört der Balkon zum Wohnraum. Man darf ihn also genauso nutzen wie seine Zimmer. Trotzdem: Ist der Balkon gut einsehbar, sollte man sich nicht allzu blank darauf räkeln. Fühlt sich nämlich jemand durch den Anblick gestört, ist die Nacktheit eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann bis zu 1.000 Euro betragen.

Umgekehrt muss man es hinnehmen, wenn man beim Sonnenbad à la nature begafft wird. Wer seinen Körper zur Schau stellt, zieht eben Blicke auf sich, befinden die Richter. Lediglich das gezielte Ausspähen mit einem Fernglas oder einer Kamera geht zu weit.

2. Nackte Haut
Prinzipiell gehört der Balkon zum Wohnraum. Man darf ihn also genauso nutzen wie seine Zimmer. Trotzdem: Ist der Balkon gut einsehbar, sollte man sich nicht allzu blank darauf räkeln. Fühlt sich nämlich jemand durch den Anblick gestört, ist die Nacktheit eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann bis zu 1.000 Euro betragen.

Umgekehrt muss man es hinnehmen, wenn man beim Sonnenbad à la nature begafft wird. Wer seinen Körper zur Schau stellt, zieht eben Blicke auf sich, befinden die Richter. Lediglich das gezielte Ausspähen mit einem Fernglas oder einer Kamera geht zu weit.

3. Sex

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